Ao. Masterstudium
LL.M. Sanierungsrecht
Spezialisierung im Sanierungs- und Insolvenzrecht
Ein Unternehmen als lebender Organismus hat mit dem menschlichen Körper eines gemeinsam: Beide können erkranken. Hier wie dort ist es erforderlich, die Krankheit bzw. wirtschaftliche Krise so rasch wie möglich zu erkennen und entsprechende Heilungsschritte zu setzen. Dies setzt ein entsprechendes Know-how voraus. Die Sanierung eines Unternehmens hat nicht nur eine betriebswirtschaftliche, sondern auch eine rechtliche Komponente. In diesem Masterlehrgang, der auch eine facheinschlägige Praxis vorsieht, werden diese beiden Disziplinen verschränkt.
Spezialkenntnisse für beratende Berufe zur professionellen Unterstützung von Unternehmen in wirtschaftlichen Krisen
Im LL.M.-Programm vertiefen Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Sanierungsmanager:innen, Rechtsanwält:innen und Unternehmensberater:innen die sanierungsrechtsspezifischen gesetzlichen Rahmenbedingungen aus den Bereichen Insolvenz-, Gesellschafts-, Arbeits-, Steuer- und Strafrecht sowie Recht der Rechnungslegung und Abschlussprüfung und können Sanierungsmaßnahmen in ihrer fächerübergreifenden Dimension beurteilen.
Absolvent:innen des LL.M.-Programms finden ein breitgefächertes Betätigungsfeld vor. Als ausgewiesene Sanierungsexpert:innen können sie in Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanzleien Klient:innen, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden, ihre im Lehrgang erworbenen Spezialkenntnisse anbieten. Sie können nachweisen, dass sie über die in § 80 IO für die Bestellung zu der Insolvenzverwalterin:dem Insolvenzwerwalter erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Als gewerbliche Unternehmensberater:innen im Sinne des § 94 GewO können sie ihre Kenntnisse für die Sanierungs- und Insolvenzberatung im Sinne des § 136 Abs. 3 GewO dokumentieren.
Facts im Überblick
Dauer
4 Semester, berufsbegleitendUnterrichtszeiten
geblockt, donnerstags bis samstags ganztägigUmfang
120 ECTSOrt
ASW (Wien und Graz) und Universität GrazKosten
EUR 11.700,-Sprache
DeutschAbschluss
Master of Laws (LL.M.)Fristen
Starttermin
17. Oktober 2024Anmeldeschluss
20. September 2024 (Nachfrist: 6. Oktober 2024)Weitere Informationen
Zielgruppe
- Absolvent:innen eines sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums, die sich im weiten Bereich der Sanierung von Unternehmensträgern beruflich betätigen wollen bzw. bereits beruflich tätig sind
- vor allem Berufstätige im Bereich der Steuer- und Rechtsberatung, die eine Spezialisierung im Sanierungsbereich anstreben
- Unternehmensberater:innen, Mitarbeiter:innen von Banken oder Gläubiger:innenschutzverbänden und Führungskräfte in Unternehmen
Zulassung
- Abschluss eines sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten oder Abschluss eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums
- und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung
Bewerbung
Für die Bewerbung sind der Nachweis über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen sowie ein Lebenslauf vorzulegen.
Lehrgangsinhalte
Einführungsmodul
- Unternehmenskrisen und (außer-)gerichtliche Sanierungsinstrumente
- Gesetzliche Krisen- und Insolvenzindikatoren
Insolvenzprophylaxe, Insolvenzprüfung und Sanierungsplanung
- Interne und externe Insolvenzprophylaxe
- Insolvenzprüfung: Erstellung einer Fortbestehensprognose
- Insolvenzprüfung: Erstellung einer Überschuldungsbilanz
- Sanierungsplanung und außergerichtliche Sanierungsumsetzung
- Vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren
- Probleme und Lösungen im Sanierungsprozess aus Sicht der Banken
Finanzielle Sanierung
- Grundlagen der Finanzierung in der Liquiditätskrise
- Gesellschafts- und zivilrechtliche Aspekte und Instrumente der finanziellen Sanierung
- Arbeitnehmer:innen als Hauptkostenfaktor: Arbeitsrechtliche Aspekte der Sanierung
Rechnungslegung und steuerliche Fragen
- Rechnungslegung vor und in der Insolvenz
- Steuerrechtliche Aspekte der Sanierung
Haftungs- und strafrechtliche Aspekte der Krise und Sanierung
- Pflichten und Haftungsrisiken für Organe und BeraterInnen
- Strafrechtliche Aspekte der Krise
Sanierung in der Insolvenz
- Praxis der Insolvenzabwicklung
- Das Sanierungsverfahren in der Insolvenz
- Verträge in der Insolvenz: Erfüllung, Auflösung, Anfechtung
- Die übertragende Sanierung
Facheinschlägige Praxis
- Facheinschlägige Praxis aus Ihrem gegenwärtigen und zukünftigen beruflichen Umfeld
- Passende Themengebiete sind praktische Fälle in Bereichen wie Sanierungs- und / oder Insolvenzfällen oder ähnlichen Projekten, aber auch Fortbestehensprognosen oder Maßnahmen der Insolvenzprävention.
Abschlussmodul
- Masterarbeit
- Masterprüfung
WIE STEHT ES UM DIE GESUNDHEIT IHRER KLIENT:INNEN?
Vor den Spezialkenntnissen für eine professionelle Beratung von Unternehmen in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten bzw. Situationen können Backstage-Einblicke nicht schaden. Hier geht es zu mehr Geschichten, Artikel, Insights und Interviews rund um das außerordentliche Masterstudium.
LERNEN LEICHT GEMACHT
Alle Teilnehmer:innen erhalten bei Buchung dieser Weiterbildung kostenlosen Zugang zum UNI for LIFE Online-Seminar Gedächtnis-Champion werden. Das Online-Seminar ist bereits vor Lehrgangsstart zugänglich, kann im Selbststudium jederzeit online absolviert werden und unterstützt Sie dabei, wieder aktiv ins Lernen zu kommen und Ihre Weiterbildung noch effizienter erleben zu können.
Ansprechperson UNI for LIFE
BA MA Andreas Trantura
Ansprechperson ASW
Claudia Endl
Assistentin der Geschäftsführung, Eventmanagement, Hochschulkooperationen+43 1 815 08 50 31
Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen GmbH
QBC 2a – Am Belvedere 10 / 1. OG, A-1100 Wien
www.akademie-sw.at
Lehrgangsleitung
Wissenschaftliche Leitung
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Schummer
Uni Graz
Stellv. wissenschaftliche Leitung
Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser
Uni Graz
HINWEIS
Der Lehrgang ist für SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen eine facheinschlägige Fortbildung. Im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung kann nur der Besuch von Lehrveranstaltungen geltend gemacht werden. Lernzeiten gelten als Selbststudium mit 10 Stunden pro Jahr. Die Masterarbeit kann als schriftstellerische Tätigkeit geltend gemacht werden, wenn sie veröffentlicht wird.