Die Studienberechtigungsprüfungspauschale in Höhe von EUR 190,00 ist nur von den Personen zu entrichten, die zur Studienberechtigungsprüfung antreten, sich selbstständig auf die Studienberechtigungsprüfungen vorbereiten und keinen Vorbereitungslehrgang besuchen.
HINWEIS
Bitte senden Sie Ihren Zulassungsbescheid der zulassenden Universität an die zuständige Programm-Managerin: marlene.cresnik-nauschnegg(at)uni-graz.at
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