Validierung/Anerkennung
Validierung formaler und nicht-formaler Lernergebnisse
Haben Sie außerhalb der Uni eine Ausbildung, einen Kurs oder Ähnliches absolviert und passt diese Qualifikation in den Fachbereich Ihres Studiums? Dann könnte für Sie die Validierung interessant sein!
Seit 1. Juli 2024 können an der UNI for LIFE Lernergebnisse des nicht-formalen Lernens, die nicht gemäß § 78 Abs. 1 und 2 UG anerkannt werden können, bis zu einem Höchstumfang von 60 ECTS-AP validiert/anerkannt werden. Formale Lernergebnisse (z.B. Prüfungsleistungen von Universitäten, Fachhochschulen etc.) können nach wie vor per Antrag als Prüfungsleistung anerkannt werden und benötigen kein Validierungsverfahren. Eine Anerkennung von informell erworbenen Kompetenzen = individuelle Aneignung von Wissen ohne vorhandene Zeugnisse, Bestätigungen etc.) ist derzeit nicht möglich.
Was sind Lernergebnisse des nicht-formalen Lernens?
Lernergebnisse des nicht-formalen Lernens werden in einem strukturierten Lernprozess erworben, der auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtet ist. Dieses Ziel kann beispielsweise der Erwerb von spezifischem Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen sein. Die erworbenen Lernergebnisse müssen überprüfbar sein und durch einen entsprechenden Nachweis bestätigt werden. Der Lernprozess ist zudem zeitlich festgelegt, beginnt zu einem bestimmten Zeitpunkt und endet mit einem definierten Abschluss, der beispielsweise durch eine Prüfung gekennzeichnet sein kann. In der Regel handelt es sich dabei um berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, Fortbildungen im Rahmen der beruflichen Bildung sowie Re- oder Upskilling. Die Lernergebnisse können in Weiterbildungseinrichtungen oder innerbetrieblich erworben worden sein.
Wie sieht der Ablauf des Validierungsverfahrens aus?
Teilnehmer:innen von UNI for LIFE Programmen reichen den vollständig ausgefüllten und mit Beilagen versehenen Validierungsantrag an validierung(at)uniforlife.at ein. Das Programm-Management übernimmt die formale Prüfung hinsichtlich Vollständigkeit Ihrer eingereichten Unterlagen. Eventuell werden Ergänzungen oder Nachbesserungen eingefordert. Sofern der Antrag und die Unterlagen vollständig sind wird die Wissenschaftliche Leitung als studienrechtlich zuständiges Organ zur inhaltlichen Prüfung beauftragt. Spätestens nach 8 Wochen seit Beginn der inhaltlichen Prüfung wird Ihnen das Ergebnis mitgeteilt.
WICHTIGER HINWEIS
Die Anerkennung von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen ist nur möglich, wenn durch die Validierung festgestellt wird, dass sich die Lernergebnisse der anzuerkennenden Qualifikation und der Lehrveranstaltungen oder des Moduls, für das die Anerkennung erfolgen soll, um nicht mehr als 30% unterscheiden.
Für die Anerkennung werden folgende Standards als Kriterien herangezogen:
- Level der Qualifikation,
- Lernergebnisse/Kompetenzen,
- Arbeitsaufwand (Abweichung von bis zu 20% möglich) und
- Qualität des Programms, in dessen Rahmen die Qualifikation erworben wurde
Sollte sich bei der inhaltlichen Prüfung die Notwendigkeit eines persönlichen Gesprächs zwischen Antragssteller:in und Wissenschaftlicher Leitung (o. beauftragte Person) ergeben, so wird dies durch das Programm-Management mitgeteilt. Die Beurteilung und Entscheidung über den Validierungsantrag erfolgt binnen zwei Monaten nach Verfahrensbeginn (= formale Bestätigung der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen) durch die Wissenschaftliche Leitung.
Bei positivem Entscheid über das Validierungsverfahren können Teilnehmer:innen den Antrag auf Anerkennung (gem. § 78 UG) stellen.
Bei negativem Entscheid erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung.
Download: Antrag Validierung von beruflichen und außerberuflichen Qualifikationen
Achtung: Es können nur vollständig ausgefüllte und mit Anhängen (Zeugnisse, Bestätigungen, etc.) versehene Anträge bearbeitet werden! Vollständig ausgefüllte Anträge bitte an validierung@uniforlife.at
Wo finde ich weitere Informationen?
Die gesetzliche Grundlage für die Validierung findet sich in § 78 Universitätsgesetz. Die Satzung der Uni Graz (§§ 36b und 36c Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen in der Verbindung mit der Satzung für Universitätslehrgänge, sowie die Richtlinie der Studiendirektorin über die Durchführung von Validierungsverfahren legen das Nähere fest. Was unter dem formalen und non-formalen Lernbereich zu verstehen ist, wird im ECTS-Leitfaden 2015 umschrieben.