Österreich hat bei der DS-GVO, die seit 25. Mai 2018 unmittelbar anwendbar ist und die umfassende Rechtsgrundlage für die Verwendung personenbezogener Daten bildet, bekanntermaßen einen eigenen Weg eingeschlagen. „Der österreichische Gesetzgeber hat die mit den sogenannten Öffnungsklauseln eingeräumte Möglichkeit genutzt, das Datenschutzrecht an die österreichische Situation anzupassen. Zwischen Mitte Mai und Mitte Juni 2018 wurden zahlreiche Bestimmungen erlassen, die datenschutzrechtliche Details in Österreich regeln. Damit sind in der Datenschutzpraxis neben der unionsrechtlichen Grundlage nun auch die österreichischen Bestimmungen zu beachten“, erklärt Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Staudegger, wissenschaftliche Leiterin des Universitätskurses Datenschutzbeauftragte:r.
Wer Daten schützt, braucht Instrumente
Welche Anforderungen stellt der Datenschutz aber tatsächlich an die vorhandene Technik und jeweilige Organisationen? Wie steht es um Risiken, Strafen, Haftungen? Wie handhabt man Awarenessbildung und Zeitmanagement, wenn es um Informationssicherheit geht? Und wann hafte ich als Datenschutzbeauftragte:r eigentlich? Staudegger: „Acht Fachvortragende vermitteln in unserem Universitätskurs die wesentlichen Grundlagen des komplexen geltenden Datenschutzrechts anhand praktischer Übungen und stehen bereit, individuelle Fragen zu erörtern. Wichtig ist zu vermerken: Der neue europäische Datenschutz hat eben erst begonnen. Doch schon bemerken Studien, dass interne Bedrohungen in Europa, im Gegensatz zu den USA, deutlich sinken. Das zeigt deutlich, dass Unternehmen nicht nachgiebig sein dürfen, unterstützt von Datenschutzbeauftragten, ihren Fokus nach innen zu richten, um genau zu wissen, wo sich ihre kritischen Daten befinden, und ihren MitarbeiterInnen nachdrücklich vor Augen zu führen, dass das Thema Datenschutz jetzt höchste Bedeutung hat.”
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