Was entgegnen Sie dem Argument, Datenschutz bremse in der Wirtschaft Innovationen aus?
Strauß-Koscher: Ich kann die in dem Zusammenhang üblichen Argumentationen, wie die nach wie vor bestehenden Unklarheiten bei der Auslegung der DS-GVO, dass es trotz Verordnung keine einheitliche Auslegung bzw. Rechtslage in Europa gibt, aber auch den hohen administrativen Aufwand einer datenschutzkonformen Vorgehensweise aus der Praxis heraus durchaus nachvollziehen. Dennoch sehe ich Datenschutz auch als Chance, gerade wenn es um die Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle bzw. Produkte geht: So ist das Angebot an datenschutzkonformen Produkten, man denke beispielsweise an datenschutzkonforme Konferenz- oder Kollaborationstools etc, kaum vorhanden und bietet somit noch viel Potential.
Corona-Prävention und Datenschutz sind eng miteinander verbunden. Für welche aktuell ganz neuen Herausforderungen steht man diesbezüglich als Datenschutzbeauftragte:r?
Strauß-Koscher: Datenschutzrecht kann generell nie isoliert betrachtet werden. Vielmehr ergibt sich allein aus der Notwendigkeit eines Rechtfertigungsgrundes für die Verarbeitung personenbezogener Daten immer auch die Einbeziehung anderer Rechtsgebiete, insbesondere, wenn man sich auf den Rechtfertigungsgrund der rechtlichen Verpflichtung oder des „öffentlichen Interesses“ zur Verarbeitung stützen möchte. Dies zeigt sich gerade bei der Corona-Prävention sehr schön. Man ist auch als Datenschutzbeauftragte:r gezwungen, immer alle Änderungen in Materiengesetzen (EpidemieG, diversen Covid-19-Verordnungen) genau zu verfolgen, was angesichts der vielen und in kürzester Zeit vorgenommenen Änderungen eine gewisse Herausforderung darstellt. Und trotzdem gibt es dann noch viele offene Fragen, die bislang keine Regelung erfahren haben und einer abschließenden Antwort bedürften (etwa die Überprüfung des 3G-Status im Unternehmen).
Gibt es Branchen, die 2022 und darüber hinaus in Hinblick auf Datenschutz mit Neuem konfrontiert werden?
Strauß-Koscher: Ich glaube, dass die meisten Branchen in den nächsten Jahren noch den durch die Pandemie erzwungenen Digitalisierungsschub verarbeiten werden müssen. Man denke an die durch die Pandemie aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit Konferenz- und Kollaborationstools. Die in einer ersten Reaktion auf die Situation angeschafften Tools, müssen nunmehr einer Überprüfung auf Datenschutzkonformität unterzogen werden. Aber auch das im Zuge von Covid-19 als Notwendigkeit eingeführte und in vielen Unternehmen weiterhin bestehende Angebot des Home-Office wird Unternehmen in den nächsten Jahren aus datenschutzrechtlicher Sicht noch beschäftigen.
Wer profitiert Ihrer Meinung nach ganz besonders vom Universitätskurs Datenschutzbeauftragte:r, der derzeit als Webinar stattfindet?
Strauß-Koscher: Aufgrund des Angebots an theoretischen Grundlagen in Kombination mit den Praxismodulen und die Einbeziehung von Vortragenden aus verschiedensten Bereichen richtet sich das Angebot sowohl an „Neulinge“ im Datenschutz als auch an Personen mit Vorkenntnissen quer über alle Branchen hinweg. Die aus verschiedensten Branchen kommenden Teilnehmer:innen profitieren dabei nicht nur von den Inhalten, sondern in den Gruppenarbeiten unmittelbar voneinander.
Der nächste Durchgang des Universitätskurses "Datenschutzbeauftragte:r" startet wieder mit 8 Online-Terminen.
Alle Infos und Anmeldung zum Online Universitätskurs Datenschutzbeauftragte:r